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Risikofaktor Arbeitsschutz - Risiken und Chancen beim Arbeitsschutz

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Für Führungskräfte stehen drei Themen im Vordergrund. Diese sind:

  • Haftungsrisiko
  • Kostenrisiko
  • Motivation als Chance

1. Haftungsrisiko Arbeitsschutz

Solange nichts Gravierendes passiert, stellt sich das Problem der Haftung nicht. Einen schweren Arbeitsunfall im eigenen Betrieb grundsätzlich ausschließen zu wollen, wäre fahrlässig. Noch vor wenigen Jahrzehnten waren tödliche Unfälle in der deutschen Industrie an der Tagesordnung. Heute machen die schweren und tödlichen Unfälle etwa 1 % aller meldepflichtigen Unfälle aus. Ich selber erfahre davon ca. einmal jährlich.

Was passiert aber im Falle eines Falles?

Staatsanwaltschaft, Arbeitsschutzamt und Berufsgenossenschaft nehmen sofort ihre Ermittlungen auf. Ziel sind der Unternehmer und seine Führungskräfte. Rechtsgrundlage ist § 230 Strafgesetzbuch (StGB) "Fahrlässige Körperverletzung". Wohlgemerkt: fahrlässige und nicht "grob fahrlässige" oder gar "vorsätzliche Körperverletzung". Stellt sich die Frage: Was ist fahrlässig? Nach Auffassung vieler deutscher Richter ist dies die Nichtbeachtung oder Vernachlässigung wesentlicher Aufgaben und Pflichten des umfangreichen Vorschriftenwerks. Dazu zählt vor allem das Arbeitsschutzgesetz. Wesentlich zur Beruhigung von Staatsanwälten tragen eine korrekte Gefährdungsanalysen sowie abgeleitete Maßnahmen wie nachweisbare Unterweisungen der Mitarbeiter bei. Wichtig zu wissen: Nach Auffassung der Richter sind dafür Unternehmer und Führungskräfte verantwortlich. Die Sicherheitsfachkraft hat nur eine unterstützende Funktion. Das wird vielfach anders verstanden.

Ein Beispiel: Beim Kauf oder Verkauf einer älteren gebrauchten Maschine entfällt unter Umständen der Bestandsschutz. Wenn sich hiermit ein schwerer Unfall ereignet, sind die unmittelbar am Kauf Beteiligten plötzlich Tatverdächtige. Wie kann man sich dagegen schützen? Durch Prüfung der Maschine vor dem Besitzerwechsel: Bei einer 40 Jahre alten handbedienten Horizontal-Drehmaschine sollte man feststellen, ob sie bei Spannungswiederkehr nach vorherigem Spannungsabfall selbständig wieder anläuft. Wenn nicht, ist es ok. Wenn das alte "Schätzchen" doch wieder anläuft, haben Sie ein Problem.

Ein zweites Beispiel: Explosionsschutz. Nach der Betriebssicherheitsverordnung von 2002 haben Sie bis Dezember 2005 Zeit, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Dabei ist zu prüfen: Sind brennbare Stoffe vorhanden und können sie explosionsfähige Atmosphäre bilden? Ist diese Menge als gefahrdrohend anzusehen? Wie ist die Wahrscheinlichkeit einer Zündung z.B. durch den Anschaltfunken eines elektrischen Geräts oder mechanische Funken? Ferner sind technische und organisatorische Maßnahmen zum Explosionsschutz zu beschreiben. Ihre Aufgabe als Chef ist es, diese auch gelegentlich zu kontrollieren. Wann haben Sie sich das letzte Mal die ausgefüllten "Freigabescheine für feuergefährliche Arbeiten" zeigen lassen?

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Autor / Copyright: Stottrop Unternehmensberatung
Mit freundlicher Genehmigung